Scheidung

DIE IMMOBILIE IM ROSENKRIEG
Eine Immobilie in Leverkusen und Umgebung ist für eine Familie oder Ehe mehr als ein Vermögenswert, sondern ein Zuhause, indem das Leben stattfindet und das in den meisten
Fällen mit positiven Gefühlen verbunden ist. Das gemeinsame Haus dient dem Ehepaar oft als Absicherung im Alter und beinhaltet den größten Teil ihres Vermögens.
Doch nicht immer hält die Ehe das ganze Leben und die Ehepartner beschließen eine Trennung oder Scheidung. Statistisch gesehen lag die Quote der Scheidungen im Jahr 2021 in
Deutschland bei 40%. Auf drei Eheschließungen kamen rechnerisch also ca. eine Scheidung. Die Scheidung bedeutet für die Ehe, dass finanzielle Vermögenswerte und auch
gegebenenfalls das Interesse von den Kindern beachtet werden müssen. Im Falle einer gemeinsamen Immobilie in Leverkusen und Umkreis müssen verschiedene
Rahmenbedingungen beachtet werden.
Oftmals sind die Ehepartner zu gleichen Verhältnissen Eigentümer der Immobilie, denn die Ehe wird als Zugewinngemeinschaft bezeichnet. Es gehören praktisch alle
Vermögenswerte, die innerhalb der Ehe erworben wurden den Ehepartnern zu deckungsgleichen Teilen. Im Falle einer Scheidung bedeutet dies, dass alles zu denselben
Konditionen geteilt werden muss. Sollte ein Ehevertrag vorhanden sein, der eine Aufteilung der Vermögensgegenstände vorsieht, gestaltet sich die Aufspaltung laut diesem Vertrag.
Ohne den gemeinsamen Ehevertrag müssen die Partner entscheiden, was mit der Immobilie im Scheidungsfall geschehen soll, wobei es dazu verschiedene Möglichkeiten gibt.
Wenn nur einer in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt, muss er der anderen Person eine Art Abfindung oder Ausgleich bezahlen. Dieser Ausgleich bemisst sich am
Marktwert der Immobilie und den beurkundeten Eigentumsanteilen. Sollten die Ehepartner Kinder haben, bleibt oftmals die Person mit den Kindern im Haus wohnen. Dann muss
die wohnhafte Person der anderen Person eine Nutzungsentschädigung bezahlen, die meist die Hälfte der ortsüblichen Miete der Immobilie beträgt. Es ist möglich diese
Nutzungsentschädigung mit den Unterhaltszahlungen verrechnen zu lassen. Falls die Immobilie es zulässt, ist auch eine Realteilung möglich, in der die Immobilie zu gleichen Teilen
beziehungsweise Wohneinheiten räumlich aufgeteilt wird. Dies muss notariell festgehalten werden. Sollten die erwähnten Optionen nicht in Frage kommen, kann das Haus natürlich
auch verkauft werden, wozu Sie im besten Falle einen Immobilienmakler zu Rate ziehen sollten, der in diesem Fall als objektiver Experte auftritt. Dieser kann Ihnen bei bestimmten
Fragen helfen, wie der Ermittlung des Kaufpreises, Erstellung des Éxposes etc. Falls ein Rosenkrieg zwischen den Ehepartnern herrscht und diese sich nicht in Bezug auf die
gemeinsame Immobilie einigen können, droht eine Zwangsversteigerung beziehungsweise Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie von einem Gutachter geschätzt, wobei
der Wert meist 30% unter dem Marktwert einer Immobilie liegt. Dies sollten beide Ehepartner beachten, da oftmals noch ein Kredit für das Haus abbezahlt werden muss.
In unserem Immoprofi Ratgeber von der Traub Immobilien e.K. aus Leverkusen erklären wir Ihnen nochmal ausführlich, über welche Fragen Sie jetzt nachdenken sollten und was zu
beachten ist. Wir stellen Ihnen Lösungen rund um die Übertragung, Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilie vor und erklären Ihnen beispielsweise auch, was mit laufenden
o Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft?
o Fallen bei der Eigentumsübertragung
o Realteilung - einfach erklärt
o Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
o Argumente für den Verkauf oder die Vermietung
Fällen mit positiven Gefühlen verbunden ist. Das gemeinsame Haus dient dem Ehepaar oft als Absicherung im Alter und beinhaltet den größten Teil ihres Vermögens.
Doch nicht immer hält die Ehe das ganze Leben und die Ehepartner beschließen eine Trennung oder Scheidung. Statistisch gesehen lag die Quote der Scheidungen im Jahr 2021 in
Deutschland bei 40%. Auf drei Eheschließungen kamen rechnerisch also ca. eine Scheidung. Die Scheidung bedeutet für die Ehe, dass finanzielle Vermögenswerte und auch
gegebenenfalls das Interesse von den Kindern beachtet werden müssen. Im Falle einer gemeinsamen Immobilie in Leverkusen und Umkreis müssen verschiedene
Rahmenbedingungen beachtet werden.
Oftmals sind die Ehepartner zu gleichen Verhältnissen Eigentümer der Immobilie, denn die Ehe wird als Zugewinngemeinschaft bezeichnet. Es gehören praktisch alle
Vermögenswerte, die innerhalb der Ehe erworben wurden den Ehepartnern zu deckungsgleichen Teilen. Im Falle einer Scheidung bedeutet dies, dass alles zu denselben
Konditionen geteilt werden muss. Sollte ein Ehevertrag vorhanden sein, der eine Aufteilung der Vermögensgegenstände vorsieht, gestaltet sich die Aufspaltung laut diesem Vertrag.
Ohne den gemeinsamen Ehevertrag müssen die Partner entscheiden, was mit der Immobilie im Scheidungsfall geschehen soll, wobei es dazu verschiedene Möglichkeiten gibt.
Wenn nur einer in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt, muss er der anderen Person eine Art Abfindung oder Ausgleich bezahlen. Dieser Ausgleich bemisst sich am
Marktwert der Immobilie und den beurkundeten Eigentumsanteilen. Sollten die Ehepartner Kinder haben, bleibt oftmals die Person mit den Kindern im Haus wohnen. Dann muss
die wohnhafte Person der anderen Person eine Nutzungsentschädigung bezahlen, die meist die Hälfte der ortsüblichen Miete der Immobilie beträgt. Es ist möglich diese
Nutzungsentschädigung mit den Unterhaltszahlungen verrechnen zu lassen. Falls die Immobilie es zulässt, ist auch eine Realteilung möglich, in der die Immobilie zu gleichen Teilen
beziehungsweise Wohneinheiten räumlich aufgeteilt wird. Dies muss notariell festgehalten werden. Sollten die erwähnten Optionen nicht in Frage kommen, kann das Haus natürlich
auch verkauft werden, wozu Sie im besten Falle einen Immobilienmakler zu Rate ziehen sollten, der in diesem Fall als objektiver Experte auftritt. Dieser kann Ihnen bei bestimmten
Fragen helfen, wie der Ermittlung des Kaufpreises, Erstellung des Éxposes etc. Falls ein Rosenkrieg zwischen den Ehepartnern herrscht und diese sich nicht in Bezug auf die
gemeinsame Immobilie einigen können, droht eine Zwangsversteigerung beziehungsweise Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie von einem Gutachter geschätzt, wobei
der Wert meist 30% unter dem Marktwert einer Immobilie liegt. Dies sollten beide Ehepartner beachten, da oftmals noch ein Kredit für das Haus abbezahlt werden muss.
In unserem Immoprofi Ratgeber von der Traub Immobilien e.K. aus Leverkusen erklären wir Ihnen nochmal ausführlich, über welche Fragen Sie jetzt nachdenken sollten und was zu
beachten ist. Wir stellen Ihnen Lösungen rund um die Übertragung, Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilie vor und erklären Ihnen beispielsweise auch, was mit laufenden
Darlehen passiert. Dieses Wissen hilft Ihnen, Ihre Zukunft mit klarem Blick zu planen und abzusichern.
Aktuelles Expertenwissen von der Traub Immobilien e.K. aus Leverkusen - dieser Ratgeber klärt auf:
o Fallen bei der Eigentumsübertragung
o Realteilung - einfach erklärt
o Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
o Argumente für den Verkauf oder die Vermietung

