Erbschaft

Foto IMMOBILIE GEERBT

IMMOBILIE GEERBT

Immobilien gehören zu den bedeutsamsten Wertobjekten, wenn es um eine Erbschaft geht. Statistisch gesehen wird bei jedem zweiten Nachlass in Deutschland
und auch in Leverkusen eine Immobilie an nahestehende Personen vererbt. Dabei kann die Erbsituation von Immobilien zu einem wirtschaftlichen Gewinn führen
oder das genaue Gegenteil auftreten. Wer eine Immobilie in Leverkusen oder Umgebung erbt, sieht sich bis Haus, Wohnung oder Grundstück auf ihn übergeht,
vielen Aufgaben, Paragrafen und Fristen gegenübergestellt. Zu Beginn ist vor allem wichtig zu wissen, wie der Nachlass des Erbfalls geregelt ist und wie sie als Erbe
und gegebenenfalls weitere Miterben auftreten. Wenn es mehrere Erben gibt, handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, in der sie sich mit den Miterben
arrangieren müssen. In vielen Fällen ist dies aber mithilfe eines Testaments oder per Erbvertrag besiegelt, welche der Verstorbene zu Lebzeiten verfasst hat. Sollte es
ein solches Dokument nicht geben, greift die gesetzliche Erbfolge auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Oft stellt sich rund um den Erbfall auch die Frage, ob Sie das Erbe überhaupt angetreten oder doch lieber ausgeschlagen werden sollte. Es werden nicht nur die
positiven Vermögenswerte vererbet, sondern auch die Negativen. Gerade bei Immobilien ist es deshalb wichtig zu wissen, ob es noch Belastungen wie
Immobilienkredite gibt oder die Immobilie als schuldenfrei deklariert ist. Mithilfe eines Grundbucheintrages vom Grundbuchamt können Schulden oder Hypotheken
auf die Immobilie erkannt werden. Mögliche Mieteinnahmen sind bei der Bank des Verstorbenen einzusehen. Es ist wichtig für den Erben, die gesetzlichen Fristen
rund um die Annahme oder dem Ausschlagen des Erbes zu kennen. Rechtliche Regelungen und steuerlichen Forderungen in Form der Erbschaftssteuer müssen
genauestens geprüft werden, um zu entscheiden, ob das Immobilienerbe in Leverkusen angenommen oder abgegeben wird. Gerade die Erbschaftssteuer bei
Immobilien ist verpflichtend und bemisst sich nach dem Verhältnis zur verstorbenen Person und der Nutzung der Immobilien in der Zukunft. Sie sollten auch prüfen
lassen, ob bestimmte Freibeträge auf Sie zutreffen, wovon Sie so profitieren können. Sollten Sie sich für die vererbte Immobilie in Leverkusen entscheiden, müssen sie
den Erbfall mithilfe eines Erbscheins in das Grundbuchamt eintragen lassen. Wenn Sie sich beschließen, dass Erbe und dahingehend die Immobilie anzunehmen,
müssen Sie entscheiden, wie die weitere Nutzung der Immobilie ausfällt. Es gibt die Option der Eigennutzung, der Vermietung oder des Verkaufs, was
gegebenenfalls mit der Erbengemeinschaft validiert werden muss.
Erfahren Sie im Immoprofi Ratgeber von Traub Immobilien aus Leverkusen mehr dazu, wie sich die Steuern und Gebühren für das Erbe einer Immobilie
zusammensetzen. Erhalten Sie weitergehende Informationen über Themen wie den Erbschein, Grundbucheinträge oder die Regelung innerhalb einer
Erbgemeinschaft in Leverkusen und Umkreis.

Aktuelles Expertenwissen von der Traub Immobilien e.K. aus Leverkusen - dieser Ratgeber klärt auf:

o über verborgene Risiken, Paragrafen und Fristen.
o wie man die Erbschaftssteuer optimiert.
o was ein Erbschein ist.
o wie Sie einen Überblick über rechtliche Aspekte gewinnen.
o dass Sie verschiedene Handlungsoptionen haben: z.B. Verkauf, Vermietung, Selbsteinzug, etc....